Entscheidend ist die Grenze von 21 km/h. Bis 20 km/h zu schnell gibt es in der Probezeit nur ein Verwarnungs- oder Bußgeld, ohne Punkt und ohne Folgen für den Führerschein. Ab 21 km/h gibt es einen Punkt, und der Verstoß gilt als schwerwiegend (A-Verstoß). Dann ordnet die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre (§ 2a StVG).

Wie die Probezeit insgesamt funktioniert, steht unter Probezeit.

Alle Stufen für Pkw

Die Werte gelten nach Abzug der Messtoleranz. Üblich sind 3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h und 3 Prozent darüber.

Zu schnellBußgeld innerorts / außerortsPunkteFahrverbotFolge in der Probezeit
bis 10 km/h30 € / 20 €0–keine
11–15 km/h50 € / 40 €0–keine
16–20 km/h70 € / 60 €0–keine
21–25 km/h115 € / 100 €1–A-Verstoß: Aufbauseminar, +2 Jahre
26–30 km/h180 € / 150 €1–A-Verstoß
31–40 km/h260 € / 200 €2 innerorts, 1 außerorts1 Monat (nur innerorts)A-Verstoß
41–50 km/h400 € / 320 €21 MonatA-Verstoß
51–60 km/h560 € / 480 €22 Monate / 1 MonatA-Verstoß
61–70 km/h700 € / 600 €23 Monate / 2 MonateA-Verstoß
über 70 km/h800 € / 700 €23 MonateA-Verstoß

Quellen: Bußgelder und Fahrverbote aus der BKatV, Anhang Tabelle 1c, Punkte aus FeV Anlage 13 (Nr. 2.2.3 und 3.2.2), Einordnung als A-Verstoß aus FeV Anlage 12. Dazu kommen die Gebühren des Bescheids: 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, plus 3,50 Euro Zustellung (§ 107 OWiG).

Warum zählt erst ab 21 km/h? Für die Probezeit zählen nur Entscheidungen, die ins Fahreignungsregister eingetragen werden (§ 2a Abs. 2 StVG). Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten, die mit Punkten bewertet sind. Geschwindigkeitsverstöße bis 20 km/h bringen keinen Punkt.

Was nach einem A-Verstoß passiert

  1. Bußgeldbescheid: mit Bußgeld, Punkt und gegebenenfalls Fahrverbot. Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen für einen Einspruch.
  2. Rechtskraft: Erst wenn der Bescheid rechtskräftig ist, wird der Verstoß eingetragen.
  3. Post von der Führerscheinstelle: Sie ordnet das Aufbauseminar an und setzt eine Frist. Gebühr: 25,60 Euro (GebOSt).
  4. Aufbauseminar bei einer Fahrschule mit entsprechender Erlaubnis, mit Gruppensitzungen und einer Fahrprobe. Die Kosten legt die Fahrschule fest.
  5. Probezeit +2 Jahre, gerechnet auf die ursprüngliche Probezeit.

Achtung: Wer das Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG). Ein Widerspruch gegen die Anordnung hält die Frist nicht auf.

Zweimal oder dreimal geblitzt

Wie oft (je ab 21 km/h)Was passiert
1. MalAufbauseminar, Probezeit +2 Jahre
2. Mal nach dem Seminarschriftliche Verwarnung, Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung binnen 2 Monaten
3. Mal nach Ablauf dieser 2 MonateEntziehung der Fahrerlaubnis

Quelle: § 2a Abs. 2 StVG. Statt eines A-Verstoßes reichen jeweils auch zwei B-Verstöße. Die Maßnahmen gelten auch dann, wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist, solange die Tat in der Probezeit lag.

Parallel läuft das Punktesystem: Bei 4 bis 5 Punkten kommt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 eine Verwarnung, bei 8 die Entziehung (Punkte in Flensburg).

Innerorts mit 50 in der 30er-Zone

Ein häufiger Fall: In der Tempo-30-Zone mit 50 km/h gemessen. Nach Abzug von 3 km/h Toleranz bleiben 47 km/h, also 17 km/h zu schnell: 70 Euro, kein Punkt, keine Folge für die Probezeit. Bei 55 km/h gemessen bleiben 52 km/h, also 22 km/h zu schnell: 115 Euro, ein Punkt und ein A-Verstoß.

Wegen dieser knappen Grenze lohnt sich bei Werten um 21 bis 24 km/h die Prüfung der Messung. Ein Anwalt kann über die Akteneinsicht Messprotokoll, Eichung und Toleranzabzug prüfen.

Andere Blitzer in der Probezeit

  • Rote Ampel: Jeder Rotlichtverstoß mit Punkt ist ein A-Verstoß, ab einer Sekunde Rot zusätzlich Fahrverbot. Siehe Fahrverbot.
  • Handy am Steuer: A-Verstoß, 100 Euro und ein Punkt.
  • Abstand: Abstandsverstöße mit Punkt sind ebenfalls A-Verstöße.
  • Alkohol: In der Probezeit und unter 21 gilt 0,0 Promille. Ein Verstoß ist ein A-Verstoß und bringt das besondere Aufbauseminar, siehe Promillegrenzen.

Was Sie jetzt tun können

  1. Zustelldatum des Bescheids notieren und die zwei Wochen für einen Einspruch im Blick behalten.
  2. Messwert und Toleranz prüfen: Liegen Sie knapp über 20 km/h, kann sich eine Prüfung lohnen.
  3. Anhörungsbogen: Zur Sache müssen Sie nichts sagen, siehe Anhörungsbogen.
  4. Aufbauseminar früh buchen, sobald die Anordnung kommt. Termine sind oft Wochen im Voraus belegt.
  5. Punktestand kennen: Die Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt ist kostenlos, siehe Punkte abfragen.

Quellen

Stand der Angaben: November 2026. Keine Rechtsberatung.