Für Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es keinen festen Betrag wie im Bußgeldkatalog. Es ist eine Straftat nach § 21 StVG, und das Gericht bemisst die Strafe im Einzelfall: bei Vorsatz bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monate oder bis zu 180 Tagessätze. Beim ersten Mal verhängen Gerichte in der Regel eine Geldstrafe. Teurer als die Strafe selbst sind oft die Nebenfolgen: Sperre, Punkte, Versicherungsregress und die verlorene Zeit bis zur Fahrerlaubnis.

Welche Fälle überhaupt unter § 21 StVG fallen, steht unter Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage bekommen haben, sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsstrafrecht.

Der Strafrahmen

TatStrafrahmen
Vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot gefahren (Abs. 1 Nr. 1)Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe
Als Halter vorsätzlich zugelassen (Abs. 1 Nr. 2)Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe
Fahrlässig begangen (Abs. 2 Nr. 1)Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 180 Tagessätze
Trotz sichergestelltem oder beschlagnahmtem Führerschein gefahren oder fahren lassen (Abs. 2 Nr. 2, 3)Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 180 Tagessätze

Quelle: § 21 StVG.

Wie die Geldstrafe berechnet wird: Tagessätze

Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt (§ 40 StGB):

  • Zahl der Tagessätze: 5 bis 360. Sie zeigt, wie schwer die Tat wiegt, und ist für alle gleich.
  • Höhe eines Tagessatzes: 1 bis 30.000 Euro. Sie richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das Sie im Schnitt an einem Tag haben, grob also Monatsnetto geteilt durch 30. Das Gericht darf das Einkommen schätzen.

Rechenbeispiel (nur zur Veranschaulichung, keine typische Strafe):

MonatsnettoTagessatzbei 30 Tagessätzenbei 60 Tagessätzen
1.500 €50 €1.500 €3.000 €
2.400 €80 €2.400 €4.800 €
3.600 €120 €3.600 €7.200 €

Unterhaltspflichten können den Tagessatz senken. Wer die Geldstrafe nicht zahlen kann, kann Ratenzahlung beantragen. Bleibt sie unbezahlt, droht Ersatzfreiheitsstrafe.

Was die Strafe erhöht oder senkt

Das Gericht wägt die Umstände der Tat ab. Typisch sind:

Spricht eher für eine mildere StrafeSpricht eher für eine höhere Strafe
Fahrlässigkeit, etwa Unklarheit über die Klasse oder den Beginn des FahrverbotsVorsatz, bewusstes Fahren trotz Entziehung oder Sperre
kurze Strecke, Notlagelange oder wiederholte Fahrten
keine Vorstrafen, Geständniseinschlägige Vorstrafen, laufende Bewährung
Fahrerlaubnis inzwischen gemacht oder beantragtzusätzlich Alkohol, Drogen oder ein Unfall

Freiheitsstrafe: wann sie droht

  • Kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten darf das Gericht nur verhängen, wenn sie „unerlässlich“ sind (§ 47 StGB).
  • Bewährung: Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr setzt das Gericht zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, dass Sie keine Straftaten mehr begehen (§ 56 StGB).
  • Wiederholung: Wer immer wieder ohne Fahrerlaubnis fährt oder während einer Bewährung erneut erwischt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen, im schlimmsten Fall ohne Bewährung.

Strafbefehl, Einstellung oder Verhandlung

  • Strafbefehl: Häufig entscheidet das Gericht ohne Verhandlung per Strafbefehl (§ 407 StPO). Er kann Geldstrafe, Fahrverbot und eine Entziehung mit Sperre bis zwei Jahre enthalten. Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, sonst wird er wie ein Urteil rechtskräftig (§ 410 StPO).
  • Einstellung gegen Auflage: Bei Vergehen kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts das Verfahren gegen eine Geldauflage oder eine andere Auflage einstellen (§ 153a StPO). Dann gibt es keine Verurteilung und keinen Eintrag im Bundeszentralregister.
  • Hauptverhandlung: nach einer Anklage oder nach Ihrem Einspruch gegen den Strafbefehl.

Nebenfolgen

NebenfolgeWannGrundlage
Sperre für die Fahrerlaubnis (6 Monate bis 5 Jahre)wenn das Gericht Sie für ungeeignet hält; ohne Fahrerlaubnis als „isolierte Sperre“§ 69a StGB
Mindestens 1 Jahr Sperrewenn in den letzten drei Jahren schon einmal eine Sperre angeordnet wurde§ 69a Abs. 3 StGB
Fahrverbot (1 bis 6 Monate)wenn Sie eine Fahrerlaubnis haben, etwa nach falscher Klasse§ 44 StGB
Einziehung des Fahrzeugsbei Fahrt trotz Entziehung, Sperre oder Fahrverbot, oder bei Wiederholung binnen drei Jahren§ 21 Abs. 3 StVG
Punkte2 Punkte, mit Entziehung oder Sperre 3 PunkteFeV Anlage 13
ProbezeitA-Verstoß: Aufbauseminar, Probezeit +2 JahreFeV Anlage 12, Probezeit
VersicherungsregressHaftpflicht kann nach einem Unfall bis 5.000 € zurückfordern§ 5 KfzPflVV

Wie lange die Punkte gespeichert bleiben, zeigt der Rechner unter Punkte verfallen.

Vorstrafe und Führungszeugnis

  • Bundeszentralregister: Jede Verurteilung wird dort eingetragen.
  • Führungszeugnis: Eine Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen und eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Monaten werden nicht aufgenommen, wenn im Register sonst keine Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Darüber steht die Verurteilung in der Regel drei oder fünf Jahre im Führungszeugnis (§ 34 BZRG).
  • Fahreignungsregister: Unabhängig davon speichert das Kraftfahrt-Bundesamt die Tat mit Punkten für 5 oder 10 Jahre.

Die Grenze von 90 Tagessätzen ist für viele Berufe wichtig. Ein Anwalt kann prüfen, ob eine Einstellung oder eine Strafe innerhalb dieser Grenze erreichbar ist.

Der Weg zurück zum Führerschein

Nach einer Sperre bekommen Sie die Fahrerlaubnis nicht automatisch. Sie müssen sie neu beantragen, bei einer isolierten Sperre ganz normal über die Fahrschule. Ob die Führerscheinstelle vorher eine MPU verlangt, hängt von den Umständen ab, etwa von Wiederholungen oder zusätzlichem Alkohol. Mehr dazu unter Neuerteilung des Führerscheins und MPU wegen Punkten und Straftaten.

Quellen

Stand der Angaben: November 2026. Keine Rechtsberatung.