Ein Fahrverbot verbietet für einen bis drei Monate, Kraftfahrzeuge zu fahren, die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen (§ 25 StVG). Danach bekommen Sie den Führerschein einfach zurück, ohne Antrag und ohne MPU. Ausgelöst wird es durch einzelne grobe Verstöße wie 31 km/h zu schnell innerorts, nicht durch den Punktestand. Bei Straftaten kann ein Gericht ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten verhängen (§ 44 StGB).
Den Unterschied zur Entziehung der Fahrerlaubnis erklärt der Artikel Führerscheinentzug.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Wenn ein Fahrverbot Ihre Arbeit gefährdet, lassen Sie den Bescheid vor Ablauf der Einspruchsfrist anwaltlich prüfen.
Wann es ein Fahrverbot gibt
Die Bußgeldkatalog-Verordnung legt fest, bei welchen Verstößen „in der Regel“ ein Fahrverbot folgt (§ 4 BKatV). Die wichtigsten für Pkw:
| Verstoß | Fahrverbot | Quelle |
|---|---|---|
| innerorts 31–40 km/h zu schnell | 1 Monat | BKat Tab. 1c, Nr. 11.3.6 |
| innerorts 41–50 km/h | 1 Monat | Nr. 11.3.7 |
| innerorts 51–60 km/h | 2 Monate | Nr. 11.3.8 |
| innerorts ab 61 km/h | 3 Monate | Nr. 11.3.9–10 |
| außerorts 41–50 km/h zu schnell | 1 Monat | Nr. 11.3.7 |
| außerorts 51–60 km/h | 1 Monat | Nr. 11.3.8 |
| außerorts 61–70 km/h | 2 Monate | Nr. 11.3.9 |
| außerorts über 70 km/h | 3 Monate | Nr. 11.3.10 |
| zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell innerhalb eines Jahres („beharrlich“) | in der Regel 1 Monat | § 4 Abs. 2 BKatV |
| Rotlicht, Rotphase schon länger als 1 Sekunde | 1 Monat | Nr. 132.3 |
| Rotlicht mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 1 Monat | Nr. 132.1, 132.2 |
| Handy am Steuer mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 1 Monat | Nr. 246.2, 246.3 |
| 0,5 Promille oder mehr (erstmals) | 1 Monat | Nr. 241 |
| 0,5 Promille mit Voreintragung | 3 Monate | Nr. 241.1, 241.2 |
Quellen: BKatV, Anhang Tabelle 1 und Anlage, Stand November 2026. Für Lkw, Busse und Gefahrguttransporte gelten strengere Werte.
Ab wie vielen Punkten gibt es ein Fahrverbot?
Gar nicht. Das ist eine häufige Verwechslung:
- Fahrverbot: hängt am einzelnen Verstoß (siehe Tabelle). Verstöße mit Regelfahrverbot bringen 2 Punkte.
- Punkte: Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, nicht nur verboten (§ 4 Abs. 5 StVG). Dann müssen Sie sie neu beantragen, in der Regel mit MPU.
Wie viele Punkte Sie haben und was ab 4 und 6 Punkten passiert, steht unter Punkte in Flensburg.
Wann das Fahrverbot beginnt: die 4-Monats-Frist
Das Fahrverbot gilt erst, wenn der Bescheid rechtskräftig ist, also zwei Wochen nach Zustellung ohne Einspruch. Danach gibt es zwei Fälle (§ 25 Abs. 2 und 3 StVG):
| Ihre Situation | Wann das Fahrverbot wirksam wird |
|---|---|
| In den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden | Sie geben den Führerschein ab, wann Sie wollen, spätestens vier Monate nach Rechtskraft. Das steht dann so im Bescheid. |
| Schon ein Fahrverbot in diesen zwei Jahren | mit Abgabe des Führerscheins, spätestens einen Monat nach Rechtskraft |
Die Verbotsfrist zählt ab dem Tag, an dem der Führerschein bei der Behörde in Verwahrung ist (§ 25 Abs. 6 StVG). Wer ihn zu spät abgibt, verlängert die Zeit ohne Auto: Ist das Fahrverbot nach einem bzw. vier Monaten wirksam geworden, dürfen Sie nicht mehr fahren, aber die Monate zählen erst ab Abgabe.
Tipp für die Planung: Mit der Vier-Monats-Frist lässt sich das Fahrverbot in den Urlaub oder eine Zeit legen, in der Sie das Auto weniger brauchen.
Wo und wie Sie den Führerschein abgeben
- Behörde laut Bescheid: meist die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Bei einem Fahrverbot durch das Strafgericht steht die zuständige Stelle im Urteil oder Strafbefehl.
- Persönlich mit Quittung oder per Einschreiben mit Rückschein. Bei der Post zählt der Tag des Eingangs.
- Aktenzeichen beilegen und das gewünschte Rückgabe-Datum nennen.
- Rückgabe: Am Ende der Verbotsfrist schickt die Behörde den Führerschein zurück oder Sie holen ihn ab. Fragen Sie vorher, wie es bei Ihrer Behörde läuft, damit Sie nicht unnötig länger warten.
Mehrere Fahrverbote laufen nacheinander, nicht gleichzeitig (§ 25 Abs. 4 StVG).
Ausländischer Führerschein: Ein Führerschein aus der EU wird ebenfalls verwahrt, wenn Sie in Deutschland wohnen. In einen Führerschein aus einem anderen Staat wird das Fahrverbot eingetragen.
Führerschein verloren? Dann müssen Sie das der Vollstreckungsbehörde mitteilen. Auf deren Antrag verlangt das Amtsgericht eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib (§ 25 Abs. 5 StVG).
Fahrverbot in eine Geldbuße umwandeln?
„Fahrverbot freikaufen“ gibt es nicht als Anspruch. Die Behörde oder das Gericht kann aber ausnahmsweise vom Regelfahrverbot absehen und dafür die Geldbuße angemessen erhöhen (§ 4 Abs. 4 BKatV). Gründe, die dafür sprechen können:
- Das Fahrverbot würde die berufliche Existenz gefährden, etwa weil der Arbeitsplatz verloren ginge, und es gibt keine zumutbare Lösung über Urlaub, Bahn oder einen Fahrer.
- Augenblicksversagen, etwa ein leicht übersehenes Tempo-Schild, ohne grobe Pflichtverletzung.
- Die Tat liegt sehr lange zurück.
So läuft es in der Praxis:
- Einspruch innerhalb von zwei Wochen, beschränkt auf das Fahrverbot, wenn der Rest stimmt.
- Gründe belegen: Arbeitgeberbescheinigung, Arbeitsvertrag, Fahrtwege, Nachweis, dass kein Urlaub möglich ist.
- Die Bußgeldstelle oder das Amtsgericht entscheidet. Die Vier-Monats-Frist und Urlaub gelten oft als zumutbare Lösungen, deshalb ist die Hürde hoch.
Beim Fahrverbot wegen Alkohol (§ 24a StVG) ist ein Fahrverbot „in der Regel“ zwingend vorgesehen (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StVG). Ein Absehen ist dort noch seltener.
Trotz Fahrverbot fahren
Das ist kein Bußgeld mehr, sondern eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG, mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Zusätzlich kann das Fahrzeug eingezogen werden. Fahrradfahren ist erlaubt. Mofa, Moped und E-Scooter dagegen nicht: Sie sind Kraftfahrzeuge, und das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, sofern es nicht ausdrücklich auf bestimmte Arten beschränkt ist.
Fahrverbot in der Probezeit
Die Verstöße, die ein Fahrverbot auslösen, sind fast alle A-Verstöße. In der Probezeit folgen deshalb zusätzlich das Aufbauseminar und zwei Jahre mehr Probezeit. Siehe Geblitzt in der Probezeit.
Quellen
- §§ 4, 21, 25 StVG, § 44 StGB, § 4 BKatV, Bußgeldkatalog (Anlage) Nr. 132, 241, 246, Anhang Tabelle 1, abgerufen am 06.11.2026
Stand der Angaben: November 2026. Keine Rechtsberatung.



