Bis 7 Punkte behalten Sie den Führerschein, ab 8 Punkten ist er weg. Das Fahreignungs-Bewertungssystem in § 4 StVG bewertet jeden Verstoß mit 1, 2 oder 3 Punkten. Bei 4 Punkten kommt eine Ermahnung, bei 6 eine Verwarnung, bei 8 die Entziehung. Danach gibt es eine neue Fahrerlaubnis frühestens nach sechs Monaten und in der Regel nur mit MPU.

Die Maßnahmen nach Punktestand

PunktestandMaßnahme der Führerscheinstellewas Sie tun können
1–3„Vormerkung“, keine MaßnahmeFahreignungsseminar: 1 Punkt Abzug
4–5schriftliche ErmahnungFahreignungsseminar: 1 Punkt Abzug
6–7schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf Entzug bei 8Seminar möglich, aber ohne Punktabzug
ab 8Entziehung der FahrerlaubnisNeuerteilung frühestens nach 6 Monaten, in der Regel mit MPU

Quelle: § 4 Abs. 4–10 StVG. Für Ermahnung und Verwarnung berechnet die Behörde eine Gebühr von 17,90 Euro (GebOSt Anlage).

Die Stufen müssen der Reihe nach kommen. Springt jemand durch einen Verstoß direkt von 3 auf 8 Punkte, ohne vorher ermahnt oder verwarnt worden zu sein, muss die Behörde erst die übersprungene Maßnahme ergreifen. Der Punktestand wird dann auf 5 (nach der Ermahnung) bzw. 7 (nach der Verwarnung) gesetzt (§ 4 Abs. 6 StVG). Maßgeblich ist der Punktestand am Tag der letzten Tat, nicht am Tag der Rechtskraft (§ 4 Abs. 5 StVG).

Wofür es wie viele Punkte gibt

Welche Verstöße wie viele Punkte bringen, regelt Anlage 13 zur FeV. Ordnungswidrigkeiten zählen nur, wenn die Geldbuße mindestens 60 Euro beträgt oder ein Fahrverbot verhängt wurde (KBA).

PunktewofürBeispiele
1verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeitenviele Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Alkohol- oder Cannabisverstoß von Fahranfängern (§ 24c StVG)
2besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten0,5 Promille, 3,5 ng/ml THC, Drogen am Steuer, grobe Verstöße mit Fahrverbot, Handy mit Gefährdung
2Straftaten ohne Entziehungz. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn keine Entziehung angeordnet wird
3Straftaten mit Entziehung oder isolierter SperreTrunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

Bei mehreren Verstößen in einer Tat (Tateinheit) zählt nur der mit der höchsten Punktzahl (§ 4 Abs. 2 StVG). Punkte entstehen mit der Begehung der Tat, zählen aber erst, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist.

Den vollständigen Katalog führt das Kraftfahrt-Bundesamt.

Wie Punkte wieder verschwinden

Punkte verfallen nicht als Ganzes, sondern jede Eintragung hat ihre eigene Tilgungsfrist (§ 29 StVG):

EintragungTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt2 Jahre und 6 Monate
Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten5 Jahre
Straftat ohne Entziehung5 Jahre
Straftat mit Entziehung oder Sperre10 Jahre

Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Nach Ablauf folgt eine Überliegefrist von einem Jahr: In dieser Zeit zählt die Eintragung nicht mehr für den Punktestand, kann aber noch für Maßnahmen herangezogen werden, wenn eine Tat vor dem Ablauf begangen wurde. Danach wird gelöscht. Neue Eintragungen hemmen den Ablauf alter nicht: Jede Tilgungsfrist läuft für sich.

Wann genau Ihre Punkte verschwinden, berechnet der Artikel Punkte verfallen.

Punkte abbauen mit dem Fahreignungsseminar

Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. Legen Sie die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Seminar der Führerscheinstelle vor, wird ein Punkt abgezogen. Das geht nur einmal in fünf Jahren. Ab 6 Punkten (Verwarnung) gibt es keinen Abzug mehr (§ 4 Abs. 7 StVG). Details und Ablauf: Fahreignungsseminar.

Punktestand abfragen

Ihren Punktestand erfahren Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt: online mit dem Online-Ausweis, per Post mit einem Antragsformular und Ausweiskopie oder persönlich in Flensburg (KBA). Anleitung unter Punkte abfragen.

Nach 8 Punkten: Entziehung und MPU

Bei 8 Punkten gelten Sie als ungeeignet, und die Behörde muss die Fahrerlaubnis entziehen. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung (§ 4 Abs. 9 StVG).

  • Eine neue Fahrerlaubnis gibt es frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung. Die Frist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins (§ 4 Abs. 10 StVG).
  • Zum Nachweis, dass die Eignung wiederhergestellt ist, ordnet die Behörde in der Regel eine MPU an (§ 4 Abs. 10 Satz 4 StVG).
  • Wer auf die Fahrerlaubnis verzichtet, obwohl mindestens zwei Entscheidungen eingetragen sind, wird genauso behandelt.
  • Mit der Neuerteilung werden die alten Punkte gelöscht (§ 4 Abs. 3 StVG).

Bei der MPU wegen Punkten waren 2025 laut BASt 61 Prozent geeignet und 38 Prozent ungeeignet (BASt, Langfassung 2025). Wie Sie sich vorbereiten: MPU wegen Punkten.

Punkte in der Probezeit

In der Probezeit gelten zusätzlich die Regeln der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a StVG). Schon ein schwerwiegender Verstoß führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit um zwei Jahre, unabhängig vom Punktestand. Beide Systeme laufen nebeneinander. Mehr unter Probezeit.

Häufige Irrtümer

Irrtumrichtig ist
„Punkte verfallen alle gemeinsam.“Jede Eintragung hat ihre eigene Frist.
„Neue Punkte verlängern die Frist der alten.“Nein, jede Eintragung wird nach ihrer eigenen Frist getilgt.
„Mit dem Seminar kann ich immer Punkte abbauen.“Nur bei 1–5 Punkten und nur einmal in fünf Jahren.
„Bei 8 Punkten reicht ein Widerspruch, dann fahre ich weiter.“Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
„Punkte kann man verkaufen oder jemand anderes nimmt sie.“Wer wahrheitswidrig einen anderen als Fahrer angibt, riskiert ein Strafverfahren, etwa wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB).

Was eine Entziehung von einem Fahrverbot unterscheidet und was nach dem Entzug zu tun ist, steht unter Führerscheinentzug.

Quellen

Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage und ist keine Rechtsberatung.