Das Fahreignungsseminar ist der einzige Weg, Punkte in Flensburg vorzeitig abzubauen: einen Punkt, einmal in fünf Jahren, bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten. Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen bei der Führerscheinstelle sein (§ 4 Abs. 7 StVG). Das Seminar besteht aus zwei verkehrspädagogischen Modulen und zwei verkehrspsychologischen Einzelsitzungen (§ 42 FeV).
Die Voraussetzungen für den Punktabzug
| Bedingung | Regel |
|---|---|
| Punktestand | 1 bis 5 Punkte, maßgeblich am Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung |
| Häufigkeit | nur einmal innerhalb von 5 Jahren, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum |
| Frist | Bescheinigung binnen 2 Wochen nach Seminarende bei der Führerscheinstelle vorlegen |
| ab 6 Punkten | Teilnahme möglich, aber kein Punktabzug |
Quelle: § 4 Abs. 5 und 7 StVG. Die Teilnahme wird im Fahreignungsregister eingetragen und nach fünf Jahren getilgt (§ 29 StVG).
Timing: Maßgeblich ist der Punktestand am Tag der Bescheinigung. Wer etwa mit 5 Punkten ins Seminar geht und vor dem Ende rechtskräftig auf 6 Punkte kommt, bekommt keinen Abzug mehr. Wenn noch ein Verfahren läuft, klären Sie den Zeitpunkt vorher. Ihren aktuellen Stand erfahren Sie kostenlos beim KBA (Punkte abfragen).
Aufbau des Seminars
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme (Fahrlehrer)
- zwei Module zu je 90 Minuten, einzeln oder in Gruppen bis sechs Teilnehmer,
- Ziel: Wissen über Risikoverhalten, bessere Gefahrenwahrnehmung, Selbstreflexion, neue Verhaltensvarianten,
- Inhalte unter anderem Ihre persönliche „Fahrerkarriere“, die Bedeutung von Mobilität für Sie und das Punktesystem; dazu Bausteine passend zu Ihren Verstößen,
- Modul 2 frühestens eine Woche nach Modul 1.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme (Psychologe)
- zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten,
- Ziel: Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen Ihres regelwidrigen Verhaltens erkennen und Veränderungsbereitschaft schaffen,
- Sitzung 1: Verhaltensanalyse und Lösungsstrategien; Sitzung 2: Festigung,
- Sitzung 2 frühestens drei Wochen nach Sitzung 1.
Quelle: § 42 FeV. Das Seminar dauert damit mindestens rund drei Wochen.
Wer es durchführen darf
Beide Teile brauchen eine eigene Erlaubnis (§ 4a StVG):
- die pädagogischen Module Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik,
- die psychologischen Sitzungen Personen mit Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie. Voraussetzung dafür ist unter anderem ein Diplom oder Master in Psychologie, eine verkehrspsychologische Ausbildung und mehrjährige Erfahrung.
Manche Fahrschulen arbeiten mit Verkehrspsychologen zusammen und bieten das Seminar als Paket an. Sie können die Teile aber auch bei verschiedenen Anbietern machen, die sich dann abstimmen müssen.
Kosten
Die Preise für das Seminar sind nicht gesetzlich festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Fahrschule, Verkehrspsychologe und Region. Fragen Sie nach einem Gesamtpreis für beide Teilmaßnahmen und danach, ob die Termine zu den Mindestabständen passen.
Lohnt sich das Seminar?
Ein Punkt weniger kann entscheidend sein:
- bei 4 oder 5 Punkten, um Abstand zur Verwarnung (6) und zum Entzug (8) zu gewinnen,
- wenn ein Verfahren mit weiteren Punkten droht und Sie noch unter 6 liegen.
Wer bei 1 oder 2 Punkten steht und nicht mit weiteren Verstößen rechnet, kann auch die Tilgung abwarten (Punkte verfallen). Ab 6 Punkten bringt das Seminar keinen Abzug mehr, kann aber helfen, das eigene Fahrverhalten zu ändern, bevor die 8 erreicht sind.
Fahreignungsseminar, Aufbauseminar, MPU: der Unterschied
| Maßnahme | wann | Pflicht? | Folge |
|---|---|---|---|
| Fahreignungsseminar | 1–5 Punkte (Abzug), freiwillig | nein | 1 Punkt weniger |
| Aufbauseminar | Verstoß in der Probezeit | ja, wenn angeordnet | Probezeit + 2 Jahre (Probezeit) |
| MPU | nach 8 Punkten in der Regel, bei Alkohol, Drogen | ja, wenn angeordnet | Gutachten zur Fahreignung (MPU wegen Punkten) |
Was eine Entziehung von einem Fahrverbot unterscheidet und was nach dem Entzug zu tun ist, steht unter Führerscheinentzug.
Quellen
Den aktuellen Punktestand und die Frist für Ihre Bescheinigung klären Sie im Zweifel mit der Führerscheinstelle.



