Am Steuer gilt seit dem 22. August 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer mit diesem Wert oder mehr fährt, zahlt beim ersten Mal 500 Euro, bekommt einen Monat Fahrverbot und 2 Punkte (§ 24a Abs. 1a StVG). Eine MPU ist nicht automatisch fällig. Sie kommt bei wiederholten Verstößen und bei Anzeichen für Cannabismissbrauch (§ 13a FeV).

Was sich 2024 geändert hat

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis im Konsumcannabisgesetz geregelt. Für den Straßenverkehr folgte im August 2024 ein eigenes Gesetz (BGBl. 2024 I Nr. 266), in Kraft seit 22. August 2024:

  • Neuer Grenzwert: 3,5 ng/ml THC im Blutserum statt der früheren Nachweisgrenze (§ 24a Abs. 1a StVG). Cannabis steht nicht mehr in der Drogenliste der Anlage zu § 24a StVG.
  • Mischkonsumverbot: Wer mit 3,5 ng/ml oder mehr fährt und zusätzlich Alkohol getrunken hat, zahlt mehr (§ 24a Abs. 2a StVG).
  • Fahranfänger: absolutes Cannabisverbot in der Probezeit und unter 21 (§ 24c StVG).
  • Eigene MPU-Regel: § 13a FeV für Cannabis, getrennt von den harten Drogen in § 14 FeV.
  • Eignung: Cannabis hat in der Anlage 4 zur FeV eine eigene Nummer 9.2, mit denselben Stufen wie Alkohol (Missbrauch, Abhängigkeit).

Bußgelder und Punkte

VerstoßRegelsatzFahrverbotPunkte
3,5 ng/ml THC oder mehr, erstmals500 €1 Monat2
… mit einer Voreintragung (§ 24a, § 316, § 315c StGB)1.000 €3 Monate2
… mit mehreren Voreintragungen1.500 €3 Monate2
3,5 ng/ml und zusätzlich Alkohol, erstmals1.000 €1 Monat2
… mit einer / mehreren Voreintragungen1.500 / 2.000 €3 Monate2
Fahranfänger oder unter 21 mit THC (§ 24c)250 €––

Quellen: BKatV Anlage Nr. 242, 243a, 243b, FeV Anlage 13 Nr. 2.2.1a. Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht bis 3.000 Euro, beim Mischkonsum bis 5.000 Euro.

Wichtig: Der Grenzwert ist die Schwelle für die Ordnungswidrigkeit. Wer unter Cannabis Fahrfehler macht oder Ausfallerscheinungen zeigt, kann auch unter 3,5 ng/ml wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft werden (§ 316 StGB: „alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel“). Dann drohen Entziehung und Sperrfrist.

Wann die MPU kommt

Nach § 13a FeV gilt:

SituationFolge
Hinweise auf Cannabisabhängigkeitärztliches Gutachten
ärztliches Gutachten: keine Abhängigkeit, aber Anzeichen für MissbrauchMPU
sonst Tatsachen, die Missbrauch nahelegenMPU
wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter CannabisMPU
Führerschein wurde aus diesen Gründen entzogenMPU vor Neuerteilung
klären, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr bestehtMPU

Was „Missbrauch“ heißt, steht in Anlage 4 Nr. 9.2.1: Das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung können nicht hinreichend sicher getrennt werden. Mit anderen Worten: wer nach dem Konsum fährt, obwohl die Wirkung noch da sein kann.

Verstöße von Fahranfängern gegen § 24c StVG zählen bei der Frage „wiederholt“ nicht mit (§ 13a Satz 2 FeV).

Ein einzelner Verstoß gegen den Grenzwert führt also zunächst „nur“ zu Bußgeld, Fahrverbot und Punkten. Die Führerscheinstelle bekommt die Entscheidung aber vom Kraftfahrt-Bundesamt mitgeteilt (§ 4 Abs. 8 StVG) und kann prüfen, ob weitere Tatsachen für Missbrauch sprechen.

Cannabis-MPU: was erwartet wird

Die Gutachter fragen wie bei anderen Drogen nach Beginn, Häufigkeit und Gründen des Konsums, nach Mischkonsum mit Alkohol und danach, was sich geändert hat (MPU-Fragen). Nach der Anlage 4 (Nr. 9.2.2) ist die Eignung nach einem Missbrauch wieder gegeben, „wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist“. Bei Abhängigkeit wird in der Regel ein Jahr Abstinenz verlangt (Nr. 9.2.4).

Die BASt-Broschüre stuft gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum als Drogengefährdung ein. Für sie fordert sie einen Drogenverzicht, der zum Zeitpunkt der MPU mindestens 6 Monate besteht, belegt mit forensischen Urin- oder Haaranalysen (BASt-Broschüre, 08/2025). Die Broschüre ist im August 2025 erschienen, also nach der Gesetzesänderung. Ob in Ihrem Fall Abstinenz nötig ist oder ein Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren reicht, klären Sie am besten in einem Beratungsgespräch.

Wie lange nach dem Konsum warten?

Eine feste Wartezeit gibt es nicht. Wie schnell THC im Blut unter 3,5 ng/ml fällt, hängt von Menge, Konsumform, Häufigkeit und Körper ab. Bei regelmäßigem Konsum kann THC deutlich länger nachweisbar sein als nach einem einzelnen Joint. Online-„THC-Abbau-Rechner“ liefern dafür keine verlässliche Zahl.

Die einzige sichere Regel: Nicht fahren, wenn Sie Cannabis konsumiert haben, und erst recht nicht nach Mischkonsum mit Alkohol. Allgemeine Informationen zu Nachweiszeiten stehen unter THC-Nachweis.

Cannabis-Patienten

Wer Cannabis als verschriebenes Arzneimittel bestimmungsgemäß einnimmt, fällt nicht unter den Grenzwert und nicht unter das Fahranfänger-Verbot (§ 24a Abs. 4, § 24c Abs. 3 StVG). Das ist kein Freibrief: Sie dürfen nur fahren, wenn Sie fahrtüchtig sind, und eine Dauerbehandlung, die die Leistungsfähigkeit unter das erforderliche Maß senkt, schließt die Eignung aus (FeV Anlage 4 Nr. 9.6.2). Führen Sie das Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung mit, und besprechen Sie das Fahren mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Gibt es jetzt den Führerschein automatisch zurück?

Nein. Eine Amnestie für frühere Cannabis-Entziehungen gibt es nicht. Wer den Führerschein früher wegen Cannabis verloren hat, stellt einen Antrag auf Neuerteilung. Die Behörde prüft dann nach heutigem Recht, also nach § 13a FeV, ob eine MPU nötig ist. Lassen Sie eine alte Anordnung im Zweifel von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.

Wie die MPU allgemein abläuft und wie viele sie bestehen, steht im Artikel MPU.

Zum Vergleich: Wann die MPU wegen Alkohol kommt und wann Abstinenz gefordert ist, steht unter MPU wegen Alkohol.

Quellen

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum eigenen Konsum helfen Drogen- und Suchtberatungsstellen vertraulich und kostenlos.