Ein Gesetz, das den Führerschein ohne MPU zurückbringt, gibt es nicht. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 schafft die MPU nicht ab, sie verschärft im Gegenteil die gegenseitige Anerkennung von Entziehungen. Es gibt aber Fälle, in denen von vornherein keine MPU nötig ist, und eine Art Verjährung: Eintragungen im Fahreignungsregister werden nach festen Fristen getilgt (§ 29 StVG).

Das „neue Gesetz“: was wirklich dahintersteckt

Am 22. Oktober 2025 wurde die Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2006/126/EG und bringt unter anderem den digitalen Führerschein und begleitetes Fahren ab 17 EU-weit. Für Menschen nach einem Entzug ist Artikel 16 wichtig (EUR-Lex):

  • Mitgliedstaaten verweigern die Ausstellung eines Führerscheins, wenn er in einem anderen EU-Staat entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt wurde.
  • Sie verweigern die Anerkennung eines EU-Führerscheins, solange die betroffene Person die Bedingungen für die Wiedererlangung in dem Staat nicht erfüllt hat, der ihn entzogen hat.
  • Diese Bedingungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen „für sich allein“ nicht dazu führen, dass eine Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit verweigert wird.

Der letzte Punkt wird in manchen Beiträgen als „Ende der MPU“ gedeutet. Das gibt der Text nicht her. Er verlangt nur, dass die Bedingungen verhältnismäßig sind. Eine MPU, die man bestehen kann, ist eine solche Bedingung.

Zeitplan: Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 26. November 2028 umsetzen und ab 26. November 2029 anwenden (Art. 29). Bis dahin gilt das deutsche Recht unverändert. Was der Bundestag bei der Umsetzung beschließt, ist offen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es einen Entwurf gibt.

Wann von vornherein keine MPU nötig ist

Nicht jeder Entzug führt zur MPU. Pflicht ist sie nur in den Fällen der §§ 13, 13a, 14 FeV und in der Regel nach 8 Punkten. Keine MPU gibt es typischerweise:

  • nach einer ersten Trunkenheitsfahrt unter 1,1 Promille ohne weitere Anhaltspunkte für ein Alkoholproblem (BASt-Broschüre),
  • nach einer ersten Fahrt zwischen 1,1 und 1,6 Promille, wenn keine weiteren Anhaltspunkte für ein Alkoholproblem vorliegen. Achtung: Fehlende Ausfallerscheinungen trotz des Werts gelten nach dem Bundesverwaltungsgericht bereits als solcher Anhaltspunkt (MPU wegen Alkohol),
  • nach einem Fahrverbot: Das ist keine Entziehung, der Führerschein kommt nach Ablauf zurück (Führerscheinentzug),
  • nach einer Entziehung wegen einer Verkehrsstraftat ohne Alkohol, Drogen oder Aggression, wenn die Behörde keine Eignungszweifel hat. Hier ist die MPU eine Ermessensentscheidung (§ 11 Abs. 3 FeV).

Ob die Behörde eine MPU verlangt, erfahren Sie nach dem Antrag auf Neuerteilung. Ist die Anordnung zweifelhaft, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sie prüfen.

„MPU-Verjährung“: wie die Tilgung funktioniert

Eine Verjährung der MPU gibt es nicht. Die Behörde stützt eine MPU-Anordnung aber auf Eintragungen im Fahreignungsregister. Diese werden nach festen Fristen getilgt (§ 29 Abs. 1 StVG):

EintragungTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt2 Jahre und 6 Monate
Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten (z. B. 0,5 Promille)5 Jahre
Straftat ohne Entziehung5 Jahre
Straftat mit Entziehung oder Sperre (z. B. Trunkenheit im Verkehr)10 Jahre
Entziehung durch die Behörde, Verzicht10 Jahre

Der Haken: der Fristbeginn. Bei einer Entziehung, Versagung oder einem Verzicht beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Neuerteilung, spätestens aber fünf Jahre nach Rechtskraft (§ 29 Abs. 5 StVG). Wer keinen neuen Führerschein beantragt, wartet also bis zu 5 + 10 = 15 Jahre, bis die Tat tilgungsreif ist. Danach folgt für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eine Überliegefrist von einem Jahr, bevor gelöscht wird (§ 29 Abs. 6).

Ist eine Eintragung gelöscht, dürfen Tat und Entscheidung für Fahrerlaubnis-Zwecke grundsätzlich nicht mehr gegen Sie verwendet werden (§ 29 Abs. 7). Dann fehlt der Behörde in vielen Fällen die Grundlage für eine MPU. Daher kommt die Faustregel „Führerschein nach 15 Jahren ohne MPU“.

Warum diese Regel nur eine Faustregel ist:

  • Das Gesetz hat Ausnahmen. Steht die Tat als Grundlage in einer noch gespeicherten anderen Maßnahme, darf sie weiter verwendet werden. Und eine zehnjährige Eintragung darf nach Ablauf eines Zeitraums, der einer fünfjährigen Frist entspricht, noch für Fahrerlaubnisverfahren verwendet werden (§ 29 Abs. 7).
  • Bei wiederholten Entziehungen oder weiteren Eintragungen verschieben sich die Fristen.
  • Nach so langer Zeit kann die Behörde eine neue Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn sie annimmt, dass Ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV).
  • Neue Erkenntnisse, etwa ein aktueller Hinweis auf Alkoholmissbrauch, können jederzeit eine neue Anordnung begründen.

Was Sie tun können: Fordern Sie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister an und sehen Sie Ihre Führerscheinakte ein. Dann wissen Sie, was eingetragen ist und seit wann. Die Berechnung im Einzelfall ist kompliziert. Bevor Sie Jahre warten, lohnt eine anwaltliche Prüfung.

Lohnt sich das Warten?

Für die meisten nicht. 15 Jahre oder mehr ohne Führerschein sind eine lange Zeit, und am Ende steht möglicherweise trotzdem eine Prüfung oder eine neue Anordnung. Die BASt-Statistik zeigt: 2025 haben 58 Prozent die MPU bestanden, weitere 4,3 Prozent bekamen eine Kursempfehlung (BASt). Wer die Zeit nutzt, um sich vorzubereiten und Abstinenz zu belegen, ist meist deutlich schneller wieder am Steuer.

EU-Führerschein ohne MPU

Ein Führerschein aus Polen, Tschechien oder einem anderen EU-Staat hilft nach einem deutschen Entzug in der Regel nicht. Er gilt in Deutschland unter anderem dann nicht, wenn Sie bei der Erteilung in Deutschland wohnten oder wenn eine deutsche Entziehung oder Sperre noch im Register steht (§ 28 Abs. 4 FeV). Wer damit fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis. Die Einzelheiten stehen unter MPU kaufen oder umgehen?.

Häufige Missverständnisse

Behauptungwas stimmt
„Die EU hat die MPU abgeschafft.“Nein. Die Richtlinie 2025/2205 regelt die gegenseitige Anerkennung und gilt erst ab 2029.
„Nach 10 Jahren ist alles vergessen.“Bei einer Entziehung beginnt die 10-Jahres-Frist erst mit der Neuerteilung, spätestens nach 5 Jahren.
„Wer verzichtet, braucht keine MPU.“Falsch. Die Neuerteilung nach Verzicht folgt denselben Regeln (§ 20 FeV).
„Seit der Cannabis-Legalisierung gibt es den Führerschein automatisch zurück.“Nein. Seit 2024 gelten eigene Regeln für Cannabis (§ 13a FeV, 3,5 ng/ml), aber keine Amnestie. Siehe Cannabis und Führerschein.

Alles Grundsätzliche zur MPU, mit Anlässen und Bestehensquoten nach BASt-Statistik, steht im Überblick MPU.

Quellen

Die Tilgungsfristen sind kompliziert und hängen vom Einzelfall ab. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, bevor Sie auf eine Tilgung warten.